Illegale Abschalteinrichtungen auch bei Wohnmobilen

Die Campingbranche boomt, denn die Wohnwagen und Wohnmobile versprechen Freiheit, Abenteuer und Natur. Allerdings sind einige der Wohnmobile offensichtlich wahre Dreckschleudern. Der Dieselskandal hat auch die Wohnmobilbranche erreicht.

Es trifft auch hierzulande wohl zigtausende Besitzer von Wohnmobilen. In ihren Fahrzeugen sind mutmaßlich illegale Abschalteinrichtungen verbaut. Dabei sind es nicht etwa alte Modelle, die die Grenzwerte deutlich überschreiten, sondern relativ neue. Bei den betroffenen Wohnmobilen der Marke Fiat handelt es sich um Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2019 hergestellt wurden, also zum Teil deutlich nach dem Aufdecken des Dieselskandals.

Das 19-fache des erlaubten Schadstoff-Ausstoßes

Messungen für die ARD-Sendung Plusminus zeigen, dass diese Fahrzeuge im Praxistest fast 19-fache des erlaubten NOX-Grenzwertes erreichen. Gemessen hat der Berliner Umweltexperte Axel Friedrich. Die Abschalteinrichtungen seien sehr simpel, sagt er. Je nach Dauer der Fahrt und abhängig von der gemessenen Temperatur erkenne das Fahrzeug, ob es sich auf einer Autofahrt oder auf einem Prüfstand befinde. Abhängig davon schalte es seine Abgasreinigung ein oder ab. Das sei unakzeptabel.

Behörden wissen seit Jahren von den Messwerten

Für die Besitzer sicher besonders ärgerlich: Deutsche und europäische Behörden wussten seit 2016 von den schlechten Messwerten, passiert ist wenig. Das Problem: Italien hat die Fahrzeuge zugelassen und mauert, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits sowie erste Schadensersatzprozesse.

Diese Fiat- und Iveco-Motoren wurden manipuliert

Bislang wurde noch nicht offiziell bekanntgegeben bekanntgegeben, welche Fiat- und Iveco-Modelle konkret manipuliert wurden. Es soll sich jedoch um Fahrzeuge mit den folgenden Dieselmotoren handeln:

1.3 Liter Multijet,

1.3 Liter 16V Multijet,

1.6 Liter Multijet,

1.6 Liter, 2.0 Liter Multijet

2.0 Liter, 2.2 Liter Multijet II,

2.3 Liter, 2.3 Liter Multijet,

3.0 Liter.

Die manipulierten Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2019 gebaut (sowohl EU 5 als auch EU 6, außer EU 6dtemp) bzw. erstzugelassen..

Wohnmobil-Besitzer können in ihren Fahrzeugpapieren prüfen, welcher Motor in ihrem Wohnmobil verbaut wurde. Diese Information befindet sich beispielsweise häufig auf den letzten Seiten des Service-Heftes.

Die Marke des Wohnmobiles selbst, ist dabei irrelevant. Wir haben bereits Hymer, Carthago, Fiat, Carado, … eingeklagt. Die Fiat Motoren sind aber auch zeitweise in den Peugeot Boxer und den Citroen Jumper verbaut worden.

Wir richten die Klage primär gegen den Motorenhersteller Fiat.

Natürlich ist auch ein Vorgehen gegen den Händler möglich, so Sie ein solches wünschen.

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07/20: Staatsanwaltschaft Frankfurt startet Ermittlungen


Im Juli 2020 haben Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft den Sitz von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Deutschland in Frankfurt durchsucht. Im Visier waren auch die Schwesterfirma Iveco in Ulm sowie weitere Objekte in Italien und der Schweiz.

Ermittelt wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. und Iveco Magirus AG. Es geht um den Vorwurf, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge eingebaut wurden. Wenn dies technisch nachgewiesen werden sollte, müssten auch noch rechtlich die Voraussetzungen eines Betrugs vorliegen.

Im Zuge der Ermittlungen hatte die hessische Polizei zeitweise Personen, die Neuwagen und Tageszulassungen der betreffenden Modelle seit 2014 erworben haben, als Zeugen gesucht. Auf der Homepage der hessischen Polizei (https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/5dc/broker.jsp?uCon=524708ef-2191-af61-efb0-03d40997d87e&uMen=5dc70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046) finden Betroffene alle Informationen und Formulare dazu.

Bislang liegen laut Frankfurter Staatsanwaltschaft Anzeigen von mehreren hundert Fahrzeugkäufern vor. Rund 90 Prozent der Anzeigen stammten von Wohnmobilkäufern.

Hierbei handelt es sich um Fahrzeugdiagnosesystem, das während der Fahrt alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht. Es besteht der Verdacht, dass dieses bei Renault vorsätzlich manipuliert wurde, damit im Realbetrieb die Lampen nicht wegen überhöhter Abgaswerte (NOX-Werte) aufleuchten. Einen Rückruf in diese Richtung (Warnfunktion des Systems ausgebaut) hat es bei einem Renault Master (Bj. 2015 und 2016) bereits 2018 gegeben.

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Auch diese Thermofenster sind wahrscheinlich in zahlreichen Diesel-Modellen bei Fiat, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Wohnmobil-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Fiat weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.

Die Abschaltung der Abgasreinigung von Fiat sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Fiat-Chrysler – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens im Jahr 2023 zu rechnen. Wir raten betroffenen Wohnmobilbesitzern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch wegen der Wohnmobile haben wir in Österreich in mehr als 30 Fällen bereits den Klagsweg beschritten.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr Wohnmobil in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Fiat Chrysler wegen eines Wohnmobiles vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich, nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Renault und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

Jetzt kostenlos Erfolgschancen prüfen

Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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