Abgasskandal Volkswagen

VW ist mit 3 verschiedenen Motoren vom Abgasskandal betroffen

Die Volkswagen AG hat sowohl den Skandalmotor EA 189, dessen Nachfolgermotor EA288 (die beide von Volkswagen entwickelt wurden) als auch den 3,0 Liter Diesel-Motor von EA 897, den Audi entwickelt hat, in Fahrzeuge eingebaut. Bei Volkswagen kann man daher ohne schlechtes Gewissen behaupten, dass sämtliche Volkswagen-Diesel-Modelle, die zwischen 2009 und August 2018 erstzugelassen wurden, betroffen sind und zur Klagsführung berechtigen.

Offizielle Rückrufe bei Volkswagen im Abgasskandal

Letztendlich kann man davon ausgehen, dass alle Volkswagen Diesel über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und daher früher oder später in die Werkstatt zurückgerufen werden, um ein Software-Update zu bekommen. Sowohl 1.2 L, als auch 1.6 L, 2.0 L Motoren von VW als auch die großen 3.0 L und 4,2 L Motoren von Audi sind vom Abgasskandal betroffen.

Muss ich dem Rückruf nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung aus tausenden VW-Kunden zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ruckeln des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie auch zahlreicher österreichischen Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Die Chronik zum Abgasskandal

Hier finden Sie die gesagte Geschichte zum Abgasskandal. Angefangen beim Beschluss von dem Betrug, über die Büro-durchsuchungen der Polizei bis zu den Urteilen der Gerichten.

Lesen Sie mehr darüber

Welche VW-Diesel-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Amarok, Beetle, Caddy, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran

Euro 5
1,2 Liter Motoren
1,6 Liter Motoren
2,0 Liter Motoren
(allesamt EA189 amtlicher Rückruf)

T5

Euro5
2,0 Liter Motoren
(allesamt EA189 amtlicher Rückruf oder Thermofenster und Abschalteinrichtung)

Touareg

Euro 5 und Euro 6
3,0 Liter Motoren
4,2 Liter Motoren
(EA896 und EA 897: Thermofenster und Abschalteinrichtung)

Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, T-Roc

Euro 5 und Euro 6
1,4 Liter Motoren
1,6 Liter Motoren
2,0 Liter Motoren
(allesamt EA288 Thermofenster und Abschalteinrichtung)

T6

Euro 6
2,0 Liter Motoren
(allesamt EA288 amtlicher Rückruf oder Thermofenster und Abschalteinrichtung)

Phaeton

Euro 5 und Euro 6
3,0 Liter Motoren
4,2 Liter Motoren
(EA896 und EA 897: Thermofenster und Abschalteinrichtung)

Mehr zu dem Thema

Je nach Motor wurden verschiedene Strategien eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Abgasreinigung zu verhindern:

EA189 Motor (grob gesagt, kein 3,0 oder 4,2 Liter Motor, Erstzulassung bis 2015)

Hierzu hat der deutsche Bundesgerichtshof am 25.5.2020 wie folgt ausgeführt:

Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. Das gilt auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt.

Das Berufungsgericht hat vor dem Hintergrund des nicht ausreichenden Vortrags der Beklagten zu den in ihrem Konzern erfolgten Vorgängen in nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen, namentlich dem vormaligen Leiter der Entwicklungsabteilung und den für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Beklagten verantwortlichen vormaligen Vorständen, wenn nicht selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt worden ist. Zu Recht hat es dieses Verhalten der Beklagten zugerechnet (§ 31 BGB).

Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.

Dem ist nichts hinzuzufügen, wir gehen davon aus, dass der österreichische Oberste Gerichtshof dies genauso sieht.

EA288 Motor (grob gesagt, kein 3,0 oder 4,2 Liter Motor, Erstzulassung ab 2014)

Insgesamt geht es bei den Untersuchungen des KBA im Zusammenhang mit dem EA288 Motor um vier unterschiedliche Dinge:

  • Die Fahrkurvenerkennung erkennt, ob ein Modell auf dem Prüfstand steht, oder real im Straßenverkehr bewegt wird

  • Das "Onboard-Diagnose-System" (OBD) soll laut EU-Vorschrift 692/2008 einen Fehler melden, sobald die Abgasreinigung nicht korrekt funktioniert oder abgeschaltet ist. Diese Funktion ist offensichtlich deaktiviert

  • Das "Thermofenster" regelt die AdBlue-Einspritzung bzw. die AGR-Taktung temperaturabhängig in einem zu weit gesteckten Rahmen

  • Konformitätsabweichungen sorgen für Überschreitungen der NOx-Werte und für Probleme während der Regenerierungsphase des Dieselpartikelfilters

Im Endeffekt geht es in den bisherigen Gerichtsurteilen darum, dass das – zugestandene Thermofenster – wonach die Abgasreinigung, genauer gesagt die Ad Blue Einspritzung, weniger als die Hälfte des Jahres ordnungsgemäß funktioniert – unzulässig ist.

EA897 und EA898 Motoren (3,0 und 4,2 Liter Motoren)

Das Landgericht Krefeld (Az. 2O 454/18 ) kritisierte beispielsweise wie das KBA beim auch von Porsche eingesetzten Motor (EA 897) in einem Verfahren auch die Manipulation am Emissionskontrollsystem auf mehrere Arten:

Die Aufheizstrategie im Abgassystem soll theoretisch dazu führen, dass die emittierte Schadstoffmenge reduziert wird. Die Aufheizstrategie ist von zahlreichen Parametern wie Ansaugluft-, Motor-, Abgas- und Umgebungstemperatur abhängig. Damit die Strategie zum Ziel führt, müssen ganz bestimmte Parameter eingehalten werden. Beim Audi Q 5 mit dem 3-Liter-Motor waren die Parameter so gewählt, dass die für die Abgasreinigung notwendige Aufheizstrategie nur auf dem Prüfstand funktionierte. Im Realbetrieb schaltete der Motor die Aufheizstrategie einfach ab.

Das KBA hatte in dem Motor darüber hinaus festgestellt, dass es im Rahmen der Ad-Blue-Eindüsung in den SCR-Katalysator zwei Betriebsmodi gibt. Ad-Blue sorgt im Katalysator dafür, dass die Stickoxidemission erheblich gemindert wird und die Euro-6-Norm eingehalten wird. Im sogenannten Speichermodus wird genügend Ad-Blue eingespritzt, im Sparmodus wird der Verbrauch reduziert, so dass die Stickoxidemission wieder ansteigt. Welcher Modus gewählt wird, ist von verschiedenen Parametern wie Außentemperatur und Fahrgeschwindigkeit abhängig.

Die Manipulation des Abgaskontrollsystems soll dann noch von einem sogenannten Thermofenster abgerundet worden sein. Außerhalb eines Temperaturfensters von 17 bis 33 Grad soll die Abgasreinigung mittels Software reduziert worden sein. Da die Durchschnittstemperatur in Deutschland darunterliege, habe dies zur Folge, dass das Fahrzeug im Alltagsbetrieb praktisch zu keinem Zeitpunkt mit einem vollwirksamen Emissionskontrollsystem verwendet wird.

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind in zahlreichen Diesel-Modellen bei Volkswagen, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle VW-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Volkswagen weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.

Wir rechnen in diesem Verfahren mit einem Urteil bis März 2022.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Den Betrug von Volkswagen sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Volkswagen – ist schlechterstmöglich drei Jahren, demzufolge also frühestens im Jahr 2021 zu rechnen, wahrscheinlich aber gilt zumindest beim EA189 Motor die lange Verjährungsfrist. Wir raten betroffenen VW-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Volkswagen vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Volkswagen und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

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