Abgasskandal Skoda

Auch bei Skoda gab es 2016 und 2017 insgesamt 14 Rückrufaktionen für die Baujahre 2008 - 2015

2015 wurde bekannt, dass Volkswagen bei zahlreichen Herstellern von Dieselfahrzeugen eine unerlaubte Software zur Abgasmanipulation verbaut hatte. Am 28. September 2015 gab der Konzern bekannt, dass auch Fahrzeuge von Skoda betroffen seien. Bei Skoda sind weltweit 1,2 Millionen Fahrzeuge betroffen, in denen die Abschalteinrichtung verbaut wurde, die für die manipulierten Abgaswerte sorgt. Die ersten Rückrufe von Skodas in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) folgten dann ab Juni 2016.

Im März 2017 traten neue Probleme für Skoda auf, die britischen Behörden – bei denen die Fahrzeuge ursprünglich zugelassen wurden – weigerten sich, Umrüstungen zu akzeptieren.

Offizielle Rückrufe bei Skoda im Abgasskandal

Zwischen Juni 2016 und Juni 2017 gab es 14 Rückrufaktionen von Skoda-Fahrzeugen der Baujahre 2008 bis 2015 mit Euro-4- und Euro-5-Norm. Letztendlich gehen wir davon aus, dass alle Skoda Diesel (bis Erstzulassung 08/2018) über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und daher früher oder später in die Werkstatt zurückgerufen werden, um ein Software-Update zu bekommen. Sowohl 1,6 Liter als auch 2.0 Liter Motoren von Skoda sind vom Abgasskandal betroffen.

Muss ich dem Rückruf nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung aus tausenden Kunden zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ruckeln des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie auch zahlreicher österreichischen Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Welche Skoda-Diesel-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Fabia, Kodiaq, Octavia, Roomster, Rapid, Superb, Yeti

Euro 5 und Euro 6
1,6 Liter Motor
2,0 Liter Motor

(EA189 und EA288; amtlicher Rückruf bei Fabia II. 1,6; Roomster 1,6; Rapid 1,6; Octavia II 1,6; Superb II 1,6; Yeti 1,6 und Yeti 2,0 – Rest: Thermofenster und Abschalteinrichtung)

Mehr zu dem Thema

2005: Der Betrug wird beschlossen

Während der Amtszeit von VW-Chef Bernd Pischetsrieder und VW-Markenchef Wolfgang Bernhard soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Entscheidung zum Einbau der Manipulations-Software in Diesel-Fahrzeugen zwischen 2005 und 2006 gefallen sein, und zwar in der Motorenentwicklung in der VW-Zentrale in Wolfsburg. Hinweise oder Verdachtsmomente auf eine persönliche Verstrickung der beiden Top-Manager gab es aber zu keiner Zeit. Die Justiz prüft auch Hinweise darauf, dass der Ursprung der Motor-Manipulationen tatsächlich bei Audi in Ingolstadt liegen könnte. Maßgebliche Akteure, von denen einige auch zeitweise in Untersuchungshaft waren, haben in der relevanten Zeit dort in verantwortlichen Positionen gearbeitet.

2007: Bosch warnt VW

Der bisherige Audi-Vorstandschef Martin Winterkorn wird Nachfolger von VW-Chef Pischetsrieder.

Autozulieferer Bosch soll in einem Schreiben an den VW-Konzern vor einer illegalen Verwendung seiner Technik zur Abgasnachbehandlung gewarnt haben. Das ergaben Recherchen der "Bild am Sonntag".

2009: Betrugsautos werden als „Clean-Diesel“ beworben

Audi bringt mit dem Q7 seinen ersten, angeblich sauberen Diesel mit 3.0 Liter Motor in den USA auf den Markt und liefert Motor und Abgastechnik für einen VW-Touareg. Die Modelle kommen 2009 auch in Europa auf den Markt.

Parallel dazu startet VW mit einem kleineren Dieselmotor seine "Clean-Diesel"-Offensive. Der intern als EA 189 bezeichnete Motor wird später samt Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen auch von VW, Audi, Seat und Skoda eingebaut – in den USA genauso wie in Europa.

2014: Die Aufdeckung

Ein Studie des Forschungsinstituts International Council on Clean Transportation und der Universität West Virginia decken erhöhte Emissionswerte bei einigen Volkswagen-Modellen in den USA auf.

September 2015: Betrug wird in den USA zugestanden

Gegenüber der US-Umweltbehörde EPA räumt Volkswagen USA die Manipulation der Abgaswerte offenbar ein. Gegenüber der Öffentlichkeit schweigt sich der Konzern aber weiter aus, statt ad hoc die Verfälschung der Abgaswerte einzuräumen.

Nach der Veröffentlichung der Vorwürfe durch die US-Umweltbehörde EPA gibt Volkswagen die Manipulation der Abgaswerte bei Dieselmotoren zu. Die Manipulation weitet sich von nun an zum Skandal aus. Allein in den USA sollen mehr als 480.000 Fahrzeuge betroffen sein.

28. September 2015 : VW legt alle Karten auf den Tisch

Volkswagen nennt neue Details zum Abgas-Skandal. In mehr als zwei Millionen Fahrzeugen von Audi und Skoda sowie bei VW Nutzfahrzeuge ist die Manipulations-Software ebenfalls installiert. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gibt bekannt, dass sie Ermittlungen gegen den vormaligen VW-Chef Martin Winterkorn aufgenommen habe. In mehreren Anzeigen werde Winterkorn Betrug zur Last gelegt, heißt es von Seiten der Ermittlungsbehörde.

08. Oktober 2015: Hausdurchsuchung in Wolfsburg

Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt durchsuchen Büros bei Volkswagen in Wolfsburg und anderen Orten. Bei der Razzia sollen Dokumente und Datenträger sichergestellt werden. In den Unterlagen könnten Informationen darüber stehen, welche Mitarbeiter an der Manipulation beteiligt waren und wie sie dabei konkret vorgegangen sind.

15. Oktober 2015: KBA: Rückruf muss sein

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwingt Volkswagen zum Rückruf von 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeugen. VW reagiert und weitet die Rückrufaktion freiwillig auf Europa aus, betroffen sind 8,5 Millionen Autos.

2. November 2015: auch 3,0 Liter Motoren (Porsche, Audi, Touareg…) betroffen

Die Diesel-Affäre bei Volkswagen weitet sich aus: Nach Angaben der US-Umweltbehörde EPA sind nun auch 3-Liter-Motoren davon betroffen.

17. November 2015: erste Klage in Österreich eingebracht

Die Poduschka Anwaltsgesellschaft bring die erste Klage in der Causa Abgasskandal in Österreich beim Landesgericht Linz ein.

25. November 2015: einfache Lösung des „Problems“ vorgestellt

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Vorschläge von VW zur Umrüstung der Fahrzeuge, die mit Manipulationssoftware ausgestattet sind, genehmigt. Mithilfe neuer Luftgitter und Software-Updates soll es überraschend einfach sein, den Schadstoffausstoß zu verringern, sodass sie die zugelassenen Grenzwerte einhalten.

11. März 2016: Software wurde weiter installiert, obwohl vor Betrug gewarnt

Entwickler des VW-Konzerns haben noch bis ins Jahr 2015 hinein die Software von Diesel-Fahrzeugen manipuliert - obwohl eine US-Behörde VW schon im Sommer 2014 wegen im Straßenbetrieb gemessener zu hoher Abgaswerte gewarnt hatte. Das berichten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung", das niedersächsische Wirtschaftsministerium bestätigt die Angaben.

03. Juni 2016: Rückruf startet

Der größte Rückruf in der VW-Geschichte kommt offenbar endlich in Gang. Der Konzern teilt mit, dass das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt die europaweite Umrüstung von 800.000 VW-Autos der Modelle Passat, CC und Eos gestattet hat. Über den Start sollen die Kunden per Post informiert werden.

14. Juni 2016: Poduschka Anwaltsgesellschaft erwirkt erstes positives Urteil gegen Händler in Österreich

In Österreich ergeht das erste klagsstattgebende Urteil im Abgasskandal durch das Landesgericht Linz, der Kläger ist durch die Poduschka Anwaltsgesellschaft vertreten.

Februar 2017: Ferdinand Piech belastet Winterkorn und Weil

Ferdinand Piëch, der frühere VW-Aufsichtsratschef, belastet Martin Winterkorn, Ex-Vorstandsvorsitzender, schwer. Nach "Spiegel"-Informationen hat Piëch bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausführlich ausgesagt. Demnach soll Winterkorn doch schon früher als von ihm eingeräumt vom Abgasbetrug erfahren haben. Piëch selbst will bereits im Februar 2015 einen Hinweis auf Probleme in den USA erhalten und Winterkorn darauf angesprochen haben. Er belastet weiters mehrere Aufsichtsräte des Konzerns schwer. Darunter ist auch Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil (SPD), wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Indes bringt Piëch auch den Chef des israelischen Inlandsgeheimdienstes Schin Bet ins Spiel. Er soll Piëch schon Anfang 2015 auf Abgas-Manipulationen bei Volkswagen hingewiesen haben. Das berichtet der "Spiegel".

15. März 2017: Hausdurchsuchung auch bei Audi (und VW) wegen 3,0 Liter Motoren

Die Staatsanwaltschaft München lässt bei Automobilkonzern Audi Büros durchsuchen. Auch bei VW in Wolfsburg gibt es eine Razzia. Gegenstand der Ermittlungen sind rund 80.000 Autos für den US-Markt, die Audi mit Dieselmotoren ausgestattet hat.

12. Dezember 2017: Touarag auch betroffen

Zehntausende Modelle des VW-Geländewagens Touareg müssen wegen verbotener Abgastechnik zurückgerufen werden. Ein Software-Update soll Abhilfe schaffen.

14. Dezember 2017: Zulassungsbehörden zwingen Lenker zum Update

Zulassungsbehörden haben bundesweit damit begonnen, Halter von vom Diesel-Skandal betroffenen VW-Autos, die noch kein Software-Update haben, zu einer Umrüstung zu zwingen. Nach Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" wurden bislang etwa 90 Autobesitzer aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen vier Wochen umrüsten zu lassen - andernfalls würden die Autos stillgelegt.

14. Juni 2018: Bußgeld in der Höhe von EUR 1.000.000.000 wird verhängt

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen VW. "Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung", teilte VW dazu am Mittwoch mit. Es würden keine Rechtsmittel vonseiten des Unternehmens eingelegt.

18. Juni 2018: Audi Vorstandschef Stadler wird verhaftet

Audi-Chef Rupert Stadler und ein weiteres Vorstandsmitglied stehen unter Betrugsverdacht. Die Münchener Staatsanwaltschaft wirft ihnen "mittelbare Falschbeurkundung" vor. Die Ermittler verdächtigen Audi, in den USA und Europa ab 2009 mindestens 210.000 Dieselautos mit manipulierter Software verkauft zu haben. Sie ermitteln wegen Betrugs und strafbarer Werbung. Auch Stadlers Privathaus wird durchsucht, am 18. Juni wird er in Untersuchungshaft genommen.

10. Juli 2018: Landesgericht Linz will Fall vom Europäischen Gerichtshof klären lassen

Das Landgericht Linz hat entschieden, ein von der Poduschka Anwaltsgesellschaft geführtes Verfahren, in dem es um die Manipulation an einem VW-Fahrzeug ging, auszusetzen. Das Landesgericht reichte den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter, welcher nun klären soll, ob bestimmte EU-Regeln, die sich mit der Typzulassung von neuen Fahrzeugen beschäftigen, auch die Käufer dieser Autos schützen sollen. Gelten diese EU-Regeln auch für VW-Kunden, wäre der Konzern verpflichtet, alle betroffenen Autokäufer entsprechend zu entschädigen. Insbesondere soll auch geklärt werden, ob der Typ der temperaturabhängigen Abschalteinrichtung (Thermofenster), der auch im neuen Motor EA288 verbaut ist, wonach Abgase unter 15 Grad Außentemperatur nicht ordentlich gereinigt werden, gegen EU-Recht verstößt.

15. November 2018: Erstmals verbraucherfreundliches Urteil von Oberlandesgericht in Österreich

Das Oberlandesgericht Wien entschied als erstes österreichisches Oberlandesgericht in einem Verfahren für den betrogenen Verbraucher und verurteilte den VW-Händler zu einer Rückzahlung des Kaufpreises samt Zinsen, wodurch der Käufer mehr als den 6 Jahre zuvor bezahlten Kaufpreis zurückerhielt . Erstmals fällte ein Oberlandesgericht ein Urteil, das positiv für den VW-Kunden ausfiel. Für getäuschte Verbraucher ein positives Signal, da es zuvor gewirkt hatte, als würden die Oberlandesgerichte eher auf Seiten des Wolfsburger Automobilkonzerns stehen. Zuvor urteilte vor allem das Oberlandesgericht Linz und entschied regelmäßig pro Händler und den VW- Konzern. Die Klägerin wurde durch die Poduschka Anwaltsgesellschaft vertreten.

20. November 2018: VW verhindert Klärung vor EuGH in Österreich

Um zu verhindern, dass der EuGH gegen VW bzw. ihren Händler entscheidet, wurde das Klagebegehren im Linzer Verfahren, das am 10. Juli 2018 unterbrochen wurde, anerkannt.

26. Februar 2019: Verbraucherfreundlicher Beschluss vom BGH

Das höchste Zivilgericht Deutschlands hat nun in einem 19 Seiten langen Beschluss dazu Stellung genommen, wie die rechtliche Situation für Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen aussieht. Fünf Richter entschieden gemeinsam, dass die Abgasreinigung nur in Ausnahmefällen ausgeschalten werden darf. Die Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware verstoßen also gegen das Gesetz und können als illegal eingestuft werden. Den Straßenverkehrsbehörden steht es in diesem Fall frei, jederzeit die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge zu verlangen. Dies schränkt die Nutzbarkeit des Fahrzeugs immens ein. Käufer von manipulierten VW-Fahrzeugen können also auf Nachbesserung an der Motorsteuerungssoftware bestehen.

20. Juni 2019: VW-Vorstandsvorsitzender gesteht Betrug öffentlich

Bisher versuchte VW stets, die Manipulationen zu verharmlosen. Bei einem öffentlichen Auftritt in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" machte VW-Vorstandsvorsitzender Herbert Diess nun aber eine schuldbewusste Äußerung. „Das was wir gemacht haben, war Betrug“, so Diess. Juristisch hat das keine Konsequenzen, da es sich nur um eine Rechtsansicht handelt. Es scheint jedoch, dass VW kollektiv zum Betrug an Millionen Diesel-Fahrzeugen stehen möchte. Das wäre eine Kursänderung, da VW bisher darauf beharrte, dass einzelne Ingenieure den Betrug inszeniert hätten.

25. August 2019: Ferdinand Piech stirbt

18. September 2019: Auch neuere VW-Motoren vermutlich manipuliert

Der Südwestrundfunk (SWR) berichtet darüber, dass möglicherweise auch Fahrzeuge, die den neuen Diesel-Motor EA288 verbaut haben, manipuliert sind. Den Redakteuren liegt ein internes Dokument vor, das folgendes besagt: „SCR: Bedatung, Akti­vierung und Nutzung der Erkennung des Precon und NEZF, um die Umschaltung der Rohemissions­bedatung (AGR High/low) stre­cken­gesteuert auszulösen.“

Der Skandalmotor EA189 erkannte mithilfe einer illegalen Motorsteuerungsfunktion, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im Realbetrieb befand und passte die Abgasreinigung entsprechend an. Nun steht VW im Verdacht, identische Mechanismen auch in neuen Diesel-Motoren verwendet zu haben. VW streitet diese Anschuldigung ab und gibt an, nur legale Funktionen in die Motorsteuerungssoftware zu integrieren.

05. Dezember 2019: Erneute Hausdurchsuchung bei VW

Die Ermittler nehmen sich nach dem Skandalmotor EA189 nun das Nachfolgemodell EA288 vor und vermuten auch hier illegale Manipulationen. Im Zuge der Ermittlungen wurden bei VW Büros durchsucht und nach belastenden Beweisen gesucht. Die Ermittler verdächtigen VW, in den Motortyp EA288 sogenannte Thermofenster verbaut zu haben. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass ab einer bestimmten Temperatur die Abgasreinigung nur noch eingeschränkt funktioniert oder sich ganz ausschaltet.

VW gibt an, die Behörden über diese Funktionen der Motorsteuerungssoftware bereits informiert zu haben und weist alle Schuld von sich. Der Wolfsburger Konzern ist der festen Überzeugung, dass das Thermofenster als Motorschutzfunktion akzeptiert werden müsse und nicht als illegale Abschalteinrichtung eingestuft werden dürfe.

Februar 2020: VW einigt sich mit 200.000 Dieselfahrern auf Vergleich

Der Volkswagen-Konzern einigt sich mit 200.000 Dieselfahrern auf einen Vergleich. Insgesamt werden damit rund 620 Millionen Euro ausgezahlt. Die Summe setze sich aus Einzelbeträgen von 1.350 bis 6.250 Euro zusammen, die vom 5. Mai an ausgezahlt werden sollen.

17. März 2020: österreichischer OGH hält Thermofenster (das auch im EA288 Motor verbaut ist) für rechtswidrig und legt diese Frage EuGH vor

Ein Erwerber eines Kraftfahrzeuges könne laut OGH erwarten, dass dieses keine unzulässigen Konstruktionsteile enthält und nicht nur, dass es gebrauchstauglich wäre.

Eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung (Thermofenster), die dazu führt, dass die Abgasreinigung mehr als die ½ des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert, stelle weiters eine unzulässige Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips dar. Wenn die EU-Verordnung bestimme, ausnahmsweise könne die Abgasreinigung ausgeschaltet werden, dürfe dies nicht dazu führen, dass diese mehr als 50 % der Zeit nicht gesetzesgemäß funktioniert. In diesem Verfahren – die erste österr.Vorlage – wird der Kläger von der Poduschka Anwaltsgesellschaft vertreten.

19. März 2020: Urteil des Landgerichtes Regensburg: auch der Motor EA288 enthält gesetzeswidrige Programmierung

VW hat auch beim Motor EA 288 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt. Nun wertete auch das Landgericht Regensburg die sogenannte "Zykluserkennung" bei diesem Motor als sittenwidrige Schädigung und verurteilte den Autokonzern zu Schadenersatz.

30. April 2020: Generalanwältin beim EuGH sieht Thermofenster als illegal an

In einem von der französischen Staatsanwaltschaft initiierten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deponiert die Generalanwältin – deren Rechtsgutachten die Richter in der Regel folgen – ihre Rechtsmeinung, dass die temperaturabhängige Abschalteinrichtung unzulässig und sohin rechtswidrig ist.

25. Mai 2020: deutscher BGH: VW hat Autobesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, das heißt betrogen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs haben Käufer manipulierter Dieselautos grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie können ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurück verlangen, heißt es in dem Urteil im Zusammenhang mit dem Dieselskandal.

12/2020: EuGH: Der Einbau einer Software, die die Abgasreinigung in bestimmten Fahrsituationen steuert, ist illegal

Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof am 17.12.2020 eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Das Urteil könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel (Baujahr vor 31.8.2018) deutlich stärken.

Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären:

  1. Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor plötzlicher Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten".

  2. Die zweite Frage war: Fällt diese Software unter eine dieser Ausnahmen Ausnahme?

Die Antworten des EuGH:

Ad 1. Auch eine verbaute Manipulationssoftware, die die Abgasreinigung beeinflusst, dass diese in bestimmten Situationen nicht arbeitet, fällt unter den Begriff Abschalteinrichtung

Ad 2. Diese Software schützt zwar möglicherweise den Motor vor Verschmutzung (wenn die Abgasreinigung nicht arbeitet, verschmutzt der Motor nicht), dies fällt aber unter keine Ausnahme.

Fazit: Die Software ist illegal.

Interessant ist das Urteil auch deshalb, da auch fast alle anderen Automobilhersteller bis 31.8.2018 (Erstzulassungsdatum) eine Software verwendete, die in irgendeiner Art und Weise zwischen Prüfstandsbetrieb und Straßenbetrieb unterscheidet und die Abgasreinigung danach ausrichtet. Dies dürfte bei allen illegal sein.


03/21: OGH: Auch Ansprüche gegen Unternehmen können der 30 jährigen Verjährungsfrist

Der österreichische Oberste Gerichtshof entscheidet am 15.3.21 (6 Ob 239/20w), dass auch gegenüber Unternehmen die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt, wenn ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführer…) eine schwere Straftat wie zB einen schweren Betrug begehen.

Wegen dem EA189 Motor läuft in Österreich ein Strafverfahren gegen die Volkswagen AG (in Deutschland nur gegen die Vorstände!), weswegen wir davon ausgehen, dass Ansprüche gegen die Volkswagen AG noch lange nicht verjährt sind. Dasselbe könnte auch Ansprüche gegen die Audi AG betreffen.


04/21: erste obergerichtliche Verurteilungen in Deutschland wegen EA288 Motor


Mit Urteil vom 9.4.2021 verurteilte das Oberlandesgericht Naumburg die Volkswagen AG wegen eines im T6 Multivan verbauten EA288 Motors (nach der Euro Abgasnorm 6). Derselbe oder sehr ähnliche Motoren sind auch in Fahrzeugen von Audi, Skoda und Seat verbaut. Grund der Verurteilung war, dass auch in diesen neuen Motoren eine Zykluserkennung (=Fahrzeug erkennt, ob es auf der Straße oder am Prüfstand ist) verbaut ist und die Ad Blue Einspritzung danach ausgerichtet wird. Alleine der Einbau einer Zykluserkennung ist illegal.

07/2021: EU Kommission verurteilt BMW, Daimler und VW wegen Kartellabsprachen

Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen (wegen Porsche, Volkswagen, Audi…) Wettbewerbsstrafen in Millionenhöhe verhängt. BMW hatte sich mit Volkswagen und Daimler abgesprochen, wie groß die AdBlue-Tanks ausfallen sollten, die die Autoabgase von Schadstoffen reinigen. Sie einigten sich darauf, in diesem Punkt nicht miteinander zu konkurrieren und kleine Tanks zu verbauen. Technisch notwendige größere Tanks hätten zu viel Platz im Motorraum oder Kofferraum eingenommen, der dann für extra in Rechnung gestelltes Sonderzubehör (zB Boxen…) abgegangen wäre.

Aus unserer Sicht hatte dieses Kartell auch Auswirkungen auf den Dieselskandal: Um Harnstoff (=Ad Blue) zu sparen, programmierten einige Hersteller die Ad Blue Einspritzung so, dass im Straßenbertrieb zu wenig eingespritzt wurde und lediglich am Prüfstand voll dosiert wurde. Die einzige sonstige Alternative wäre sonst gewesen, dass der Autokäufer – da der Ad Blue Tank zu klein dimensioniert war – dauernd zum Nachtanken fahren hätten müssen.

Das war nach Angaben der EU-Kommission rechtswidrig. BMW soll knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 500 Millionen Euro. Daimler und VW hatten sich der EU-Kommission als Kronzeugen zur Verfügung gestellt und ihre Kartellbeteiligung eingeräumt.


07/21: BGH: Ansprüche bleiben trotz Weiterverkaufes des Fahrzeuges bestehen

Klägerinnen und Kläger im VW-Dieselskandal werden auch dann entschädigt, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2021.. VW-Kunden, die ihren Diesel mit manipulierter Software bereits weiterverkauft haben, können trotzdem Schadensersatz gegen Volkswagen geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Allerdings ist der Preis, den ein VW-Fahrer beim Verkauf seines Autos erzielt, vom Schadensersatz abzuziehen. Ansonsten, so argumentiert der BGH, wären Käuferin oder Käufer durch den Schadensersatz des Wolfsburger Autobauers besser gestellt, als wenn das schädigende Ereignis - also der Kauf des manipulierten Autos - gar nicht passiert wäre. Diese Ansprüche stehen naturgemäß auch beim Verkauf während des Rechtsstreites zu. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Oberste Gerichtshof dies nicht anders sehen wird.


07/21: BGH: statt Rückgabe des Fahrzeuges ist auch die Geltendmachung eines Minderwertes möglich

Laut dem BGH kann Käufern von VW-Dieseln, die vom Abgasskandal betroffen sind, ein kleiner Schadensersatzanspruch zustehen. Wie dieser genau zu berechnen ist, ließ der BGH noch offen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Der BGH bestätigte , VW sei der Klägerin gegenüber dem Grunde nach zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet. Neben dem großen Schadensersatz, also der Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer Zug um Zug gegen Übertragung des Fahrzeugs, könne die Klägerin ihr Fahrzeug auch behalten und den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben habe (kleiner Schadensersatz).

Für die Bemessung des kleinen Schadensersatzes sei zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, so der BGH. "Sollte allerdings das Software-Update der Beklagten, das gerade der Beseitigung der unzulässigen Prüfstanderkennungssoftware diente, das Fahrzeug aufgewertet haben, ist dies im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei seien in die Bewertung des Vorteils etwaige mit dem Software-Update verbundene Nachteile einzubeziehen.

Ob und in welchem Umfang eine Differenz zwischen dem objektiven Wert des Fahrzeugs und dem Kaufpreis im Zeitpunkt des Kaufs bestand und ob und inwieweit sich durch das Software-Update diese Wertdifferenz reduziert hat, muss laut Gericht in dem nun folgenden Betragsverfahren geklärt werden.

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst haben – und seit ca. 1,5 Jahren ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur gegen die Volkswagen AG und rund 50 andere Personen.##

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst, seit ca. 1,5 Jahren ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen die Volkswagen AG, unter anderem auch wegen in Skoda Modellen verbaute Motoren.

Je nach Motor wurden verschiedene Strategien eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Abgasreinigung zu verhindern:

EA189 Motor (grob gesagt, Erstzulassung bis 2015)

Hierzu hat der deutsche Bundesgerichtshof am 25.5.2020 wie folgt ausgeführt:

Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. Das gilt auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt.

Das Berufungsgericht hat vor dem Hintergrund des nicht ausreichenden Vortrags der Beklagten zu den in ihrem Konzern erfolgten Vorgängen in nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen, namentlich dem vormaligen Leiter der Entwicklungsabteilung und den für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Beklagten verantwortlichen vormaligen Vorständen, wenn nicht selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt worden ist. Zu Recht hat es dieses Verhalten der Beklagten zugerechnet (§ 31 BGB).

Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.

Dem ist nichts hinzuzufügen, wir gehen davon aus, dass der österreichische Oberste Gerichtshof dies genauso sieht.

EA288 Motor (Erstzulassung ab 2012 bis 08/2018)

Insgesamt geht es bei den Untersuchungen des KBA im Zusammenhang mit dem EA288 Motor um vier unterschiedliche Dinge:

  • Die Fahrkurvenerkennung erkennt, ob ein Modell auf dem Prüfstand steht, oder real im Straßenverkehr bewegt wird

  • Das "Onboard-Diagnose-System" (OBD) soll laut EU-Vorschrift 692/2008 einen Fehler melden, sobald die Abgasreinigung nicht korrekt funktioniert oder abgeschaltet ist. Diese Funktion ist offensichtlich deaktiviert

  • Das "Thermofenster" regelt die AdBlue-Einspritzung bzw. die AGR-Taktung temperaturabhängig in einem zu weit gesteckten Rahmen

  • Konformitätsabweichungen sorgen für Überschreitungen der NOx-Werte und für Probleme während der Regenerierungsphase des Dieselpartikelfilters

Im Endeffekt geht es in den bisherigen Gerichtsurteilen darum, dass das – zugestandene Thermofenster, wonach die Abgasreinigung, genauer gesagt die Ad Blue Einspritzung, weniger als die Hälfte des Jahres ordnungsgemäß funktioniert – unzulässig ist.

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind in zahlreichen Diesel-Modellen bei Skoda, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Skoda-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Volkswagen als verantwortlicher Motorenhersteller weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.

Wir erwarten das Urteil spätestens im März 2022.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für Mercedes gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Den Betrug von Volkswagen sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Motorenhersteller des EA288 – also Volkswagen – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens Ende 2021 zu rechnen (wenn bei den „alten“ EA189 Motoren nicht ohnehin eine 30 jährige Verjährung vorliegt). Wir raten betroffenen Skoda-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Skoda & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Daimler wegen eines Porsche vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos von Skoda stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Skoda-Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines Skoda mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen Skoda ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Skoda und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

Jetzt kostenlos Erfolgschancen prüfen

Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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