Abgasskandal Renault

Klagswelle in Deutschland läuft an, auch wir haben erste Klagen in Österreich eingebracht

Der französische Autohersteller Renault hat mit seinem SUV Renault Kadjar 1.5-Liter ein Diesel-Fahrzeug am Markt, das die Stickoxidwerte (NOx) um das 14-Fache übersteigt. Laut Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) ist der Renault Kadjar 1.5-Liter damit der größte getestete Luftverschmutzer unter den Diesel-PKWs. Auch bei anderen Renault-Dieselfahrzeugen liegen die Stickoxidwerte um das Acht- bis Elffache über den zulässigen Grenzwerten.

Der Abgasskandal oder Probleme mit dem Russpartikelfilter bei Kurzfahrten führte bereits zu einer Klagewelle in Deutschland – zuerst gegen Renault-Händler (Urteile des LG Düsseldorf vom 09.05.2016, Az. 23 O 195/15 und vom 05.02.2018, Az. 5 O 369/16) und nun auch gegen den Hersteller selbst.

Offizielle Rückrufe bei Renault im Abgasskandal

Rückrufe wird es ohnehin nicht geben. Nur das Land, in dem die Autos zugelassen wurden, kann auch einen Rückruf zum Beispiel wegen illegaler Abschalteinrichtungen anordnen. Allerdings sieht das EU Recht trotzdem eine Möglichkeit vor, ausländische Hersteller zu bestrafen. Wenn das KBA bei Renault-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung finden sollte, könnte Deutschland Strafen von bis zu 5.000 Euro pro manipuliertem Auto aussprechen. Ob das passieren wird, ist allerdings fraglich. Gegen Fiat und Renault wurden bislang trotz illegaler Abschalteinrichtung keine deutschen Strafen ausgesprochen. Hier hält man sich doch sehr zurück und will die anderen Länder nicht verärgern. Schließlich könnte das dazu führen, dass auch deren Ermittler bei deutschen Autos genauer hinschauen.

Fahrverbote in Deutschland betreffen Sie jedoch genauso

06/21: Ermittlungsverfahren wegen Diesel-Abgaswerten

Im Diesel-Abgasskandal ist gegen den französischen Autobauer Renault ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eröffnet worden. Das Unternehmen wies am Dienstag aber alle Vorwürfe zurück. "Renault bestreitet jegliches Fehlverhalten", hieß es in einer Pressemitteilung. In Renault-Fahrzeugen sei "keinerlei betrügerische Software für Schadstoffbegrenzungsgeräte" installiert gewesen.

Die französische Antibetrugsbehörde hatte erstmals 2017 Manipulationsvorwürfe gegen Renault erhoben. Demnach wendeten Top-Manager des Konzerns, darunter der langjährige Unternehmenschef Carlos Ghosn, "betrügerische Strategien" an, um die Ergebnisse von Abgas-Tests an Dieselmotoren zu fälschen.

"Renault hat sich stets an französische und europäische Vorschriften gehalten", betonte das Unternehmen. Der Pressemitteilung zufolge muss Renault eine Kaution in Höhe von 20 Millionen Euro sowie eine Bankbürgschaft in Höhe von 60 Millionen Euro hinterlegen für den Fall, dass es zu Entschädigungsforderungen kommen sollte.

Auch andere Autobauer wie Peugeot und Fiat Chrysler sehen sich mit Vorwürfen konfrontiert, illegale Abschalteinrichtungen zur Senkung des Schadstoffausstoßes in Dieselfahrzeuge eingebaut zu haben. (apa, afp)

Welche Renault-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Euro 5

Captur 1,5 Liter; Espace 1,6 Liter; Kadjar 1,5 Liter; Kadjar 1,6 Liter; Master 2,3 Liter; Megane Energy; Scenic 1,6 Liter dCi

Alle Euro 6 bis Erstzulassung 31.8.2018

Mehr zu dem Thema

2017 erhob die französische Antibetrugsbehörde schwere Manipulationsvorwürfe gegen Renault. Der Autohersteller habe illegale Software in seinen Diesel-Fahrzeugen installiert. Diese soll die Arbeit des Dieselmotors bei offiziellen Abgastests verändern, um den Ausstoß von Stickoxiden zu verringern, während sie auf den Straßen mehr Abgase als zulässig in die Luft stoßen. Auf diese Weise erhielten die Fahrzeuge die notwendige Typgenehmigung, die ihnen anderenfalls verwehrt bliebe.

Die Antibetrugsbehörde verklagte Renault im Diesel-Skandal auf 3,5 Millionen Euro Strafe. Die Behörde wirft dem Konzern sogar vor, dass der Diesel-Skandal bei Renault bereits vor 25 Jahren begann. Schon damals soll das Unternehmen bei Abgastests betrogen haben. Einen Gerichtstermin gab es bisher aber nicht (Stand: 05.07.2018).

Bei einem fast neuen Renault Scenic maß die Deutsche Umwelthilfe 2018 auf der Straße eine 13,5-fache Überschreitung des Grenzwertes. Es halte nicht einmal die Grenzwerte der Euronorm 1 ein, die vor 25 Jahren eingeführt wurde.

Der Verdacht besteht schon länger, im Juni 2021 hat die französische Justiz offizielle Ermittlungen eingeleitet: Auch Renault soll bei seinen Dieselfahrzeugen getrickst haben.

Nun ist auch Renault betroffen: Nach jahrelangen Untersuchungen hat die französische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den Autokonzern wegen mutmaßlichen Betrugs eingeleitet. Wie Renault am Dienstagabend mitteilte, gehe es um Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen »älterer Generationen«. Die Justiz untersucht den Fall seit rund viereinhalb Jahren.

Renault wies die Vorwürfe zurück. Man habe sich stets an französische und europäische Vorgaben gehalten. In Autos gebe es keine betrügerische Software. Der Hersteller mit Sitz in Boulogne-Billancourt bei Paris muss nach eigenen Angaben eine Kaution von 20 Millionen Euro für mögliche Entschädigungen und Strafgelder hinterlegen. Zudem ist eine Bankgarantie von 60 Millionen Euro fällig, um mögliche Schäden auszugleichen.

Die Dieselaffäre war 2015 ins Rollen gekommen, als der deutsche Autobauer VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingesetzt zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. In Deutschland wurden deswegen unter anderem der frühere VW-Chef Martin Winterkorn sowie andere ehemalige oder aktuelle hochrangige Mitarbeiter angeklagt oder stehen vor Gericht.

Auch andere Autobauer wie Peugeot und Fiat Chrysler sehen sich mit Vorwürfen konfrontiert, illegale Abschalteinrichtungen zur Senkung des Schadstoffausstoßes in Dieselfahrzeuge eingebaut zu haben.

Hierbei handelt es sich um Fahrzeugdiagnosesystem, das während der Fahrt alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht. Es besteht der Verdacht, dass dieses bei Renault vorsätzlich manipuliert wurde, damit im Realbetrieb die Lampen nicht wegen überhöhter Abgaswerte (NOX-Werte) aufleuchten. Einen Rückruf in diese Richtung (Warnfunktion des Systems ausgebaut) hat es bei einem Renault Master (Bj. 2015 und 2016) bereits 2018 gegeben.

Das sogenannte Thermofenster, das vermutlich auch in den Fahrzeugen von Renaul verbaut ist, regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind vermutlich in zahlreichen Diesel-Modellen bei Renault, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Renault-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Automobilhersteller weisen die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach deren Ansicht dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für Renault gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Die Manipulationen sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Renault – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens Ende 2021 zu rechnen. Wir raten betroffenen Renault-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch gegen Renault laufen in Österreich schon Klagen.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Daimler wegen eines Renault vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich, nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Renault und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

Jetzt kostenlos Erfolgschancen prüfen

Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

Zum Dieselanwalt Formular