Abgasskandal Opel

auch hier Rückrufe und weitergehender Manipulationsverdacht!

Wie das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) verlautbarte, wurde die Abschalteinrichtungen in vielen Opel-Fahrzeugen der Baujahre 2008 bis 2017 verbaut. Auch Fahrzeuge, die zwischen 2013 und 2016 gebaut wurden und der Euro-6-Norm entsprechen sollten, sind von den Manipulationen betroffen. Das KBA fordert hier bereits den Rückruf von 100.000 Fahrzeugen der Modelle Cascada, Insignia und Zafira.

Offizielle Rückrufe bei Opel im Abgasskandal

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst haben.

Im Oktober 2018 verkündete das KBA, dass bei Überprüfung von Fahrzeugen des Opel-Konzerns aus den Modelljahren 2013 – 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt wurden, die zu einem verpflichtenden Rückruf der Modelle Opel Insignia, Cascada 2,0 Liter sowie Zafira 1,6 Liter und 2,0 Liter, jeweils Euro 6, führten.

Nach Informationen des Hessischen Rundfunks (hr) untersucht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ende November 2018 die Abgasreinigung des Astra Diesel mit Euro 6 auf illegale Abschalteinrichtungen. Opel wollte sich am Freitag, 23. November 2018, nicht dazu äußern. Zuletzt hatte Opel im Oktober 2018 Schlagzeilen produziert, als Polizei-Fahnder die Geschäftsräume der Rüsselsheimer Firmenzentrale und des Standorts Kaiserslautern durchsucht hatten. Dem folgte ein amtlicher Rückruf durch das KBA für 96.000 Modelle von Insignia, Zafira und Cascada wegen einer beanstandeten Software. Opel rechtfertigte die Abschalteinrichtungen mit dem Schutz des Motors, besonders bei Hitze und Kälte. Ein Unternehmenssprecher wies zudem darauf hin, dass Opel bereits im Dezember 2015 ein Verbesserungspotential bei den Diesel-Modellen erkannt habe: Ein Teil freiwilliger Maßnahmen sei eine Aktion für die Modelle Opel Insignia (vorherige Generation), Zafira Tourer und Cascada mit Euro 6 und SCR Technologie der Modelljahre 2013 bis 2016 gewesen.

Muss ich dem Rückruf nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung aus tausenden VW-Kunden zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ruckeln des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie auch zahlreicher österreichischen Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Welche Opel-Diesel-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Cascada 2,0, Insignia, Zafira 1,6 und 2,0:

Euro 6
1,6 l Motoren
2,0 l Motoren
(Baujahr 2012 – 2017)

Astra

1,6 l Motoren
(Baujahr 2015 – 2018)

Movano

Euro 6
(Baujahr 2016)

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Das sogenannte Thermofenster – das wahrscheinlich auch bei Opel verbaut wurde - regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind aus unserer Sicht auch in zahlreichen Diesel-Modellen bei Opel, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Opel-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für Opel gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Den Wertverlust sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Opel – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens Ende des Jahres 2021 zu rechnen. Wir raten betroffenen Opel-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch gegen Opel laufen in Österreich und Deutschland schon zahlreiche Klagen.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Opel vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

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Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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